Am 05.01.2021 hat der Katastrophenschutz-Stab ein Ad Hoc-Verfahren für ein “von Bund und Land übersehenes und völlig ungeregeltes praktisches Problem des Impfens”¹ eingeführt.
Am 06.02.2021 hat Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand ausgeführt, dass bis zu diesem Zeitpunkt 585 von 7.072 Erstimpfungen im Rahmen dieses Ad Hoc-Verfahrens durchgeführt worden seien.² Das entspricht rund 8,3 % der Erstimpfungen und im Schnitt 14 Impfdosen pro Tag, die im Rahmen des Ad Hoc-Verfahrens verimpft wurden. Aus den täglich aktualisierten Informationen der Stadt Halle (Saale) zum Corona-Virus auf der Webseite der Stadt Halle (Saale) geht jedoch hervor, dass nicht an allen – bis dahin 41 – Tagen Impfungen durchgeführt wurden. Das bedeutet, dass im Schnitt mehr als 14 Impfstoffdosen pro Tag übriggeblieben sein müssen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
- Wie viele Erstimpfungen, wie viele Zweitimpfungen und wie viele Impfungen im Rahmen des Ad Hoc-Verfahrens wurden im Zeitraum vom 27.12.2020 bis 06.02.2021 durchgeführt? Bitte unter Angabe des Datums chronologisch taggenau aufschlüsseln.
- Wann und in welcher Form wurden Bundes- und Landesbehörden aufgefordert, ein geeignetes Verfahren zu entwickeln, das Ad Hoc-Verfahren zu genehmigen oder andere Hinweise zur Verwendung der betroffenen Impfdosen zu geben?
- Was sind die konkreten “sachlichen Kriterien”³, die für die Aufnahme in die Liste für das Ad Hoc-Verfahren angesetzt wurden?
- Wurden alle Personen, die durch den Katastrophenschutzstab oder in dessen Auftrag auf die Liste für Ad Hoc-Impfungen gesetzt wurden, im Vorfeld über diesen Schritt informiert? Wenn ja, in welcher Form?
- Als Impfstoffüberhang bezeichnet der Oberbürgermeister, wenn z.B. 60 Dosen terminlich vergeben sind und nur 50 Personen erscheinen. Es entsteht ein Impfstoffüberhang von 10 Dosen. Nach Ausführungen des Oberbürgermeisters handelt es sich hier explizit nicht um die Dosen, die in dem Ad Hoc-Verfahren verimpft worden sind. Alle Impfstoffüberhänge wurden demnach an Menschen in der höchsten Priorität verimpft.⁴ Wurden im Ad Hoc-Verfahren also Menschen ausschließlich aus Dosen geimpft, die zusätzlich zu den berechneten Dosen pro Ampulle aufgezogen wurden?
- Wenn ja, warum wurde bis zum 07.02.2021 bei zusätzlich aus einer Ampulle gewonnenen Dosen nicht analog zu den Dosen aus dem Impfstoffüberhang
verfahren? Die zusätzlich aus einer Ampulle gewonnenen Dosen werden bereits am Anfang des Impftages aufgezogen und somit stand frühzeitig fest, dass zusätzlich Dosen zur Verfügung stehen. Aus welchem Grund wurde für diese zusätzlichen Dosen am Anfang des Impftages anders verfahren als mit Dosen, die im Laufe des Impftages „frei“ wurden? - Im Zufallsgenerator waren nach Aussagen des Oberbürgermeisters 29 Personen außerhalb der höchsten Impfkategorie und 826 Personen der höchsten Impfkategorie hinterlegt.⁵ Der erweiterte Katastrophenschutzstab besteht aus 19 Personen, 10 Stadträt*innen haben laut Oberbürgermeister ihre Impfbereitschaft erklärt. Damit ist davon auszugehen, dass sich die 29 Personen aus diesen beiden Gruppen zusammensetzen. Nun hat der Oberbürgermeister erklärt, dass weitere Personen als Stellvertretungen des erweiterten Katastrophenschutzstabes auf der Ad Hoc-Liste gestanden haben könnten. Ist dies der Fall? Bleibt der Oberbürgermeister bei seiner Aussage, dass genau 29 Personen außerhalb der höchsten Impfkategorie auf der Liste standen?
¹ Zitat aus dem Schreiben an die Sozialministerin
² Halle (Saale): Video-Pressekonferenz vom 6. Februar 2021
³ Zitat aus der Stellungnahme des Katastrophenschutzstabes
⁴ Vgl. Schreiben an die Sozialministerin
⁵ Vgl. Schreiben an die Sozialministerin