STATUS
umgesetzt
Am 29.05.2019 beauftragte der Stadtrat auf Antrag der damalige CDU/FDP-Fraktion die Verwaltung, die Voraussetzungen für einen Behindertenbeirat zu schaffen. In der Begründung des Antrages heißt es unter anderem: „Um die gleichberechtigte Teilhabe zu fördern, ist eine Organisation nötig, die die Perspektive der Menschen mit Behinderung einnimmt, Interessen bündelt und die Arbeit der Verwaltung in problematischen Aspekten korrigiert, bzw. als korrektiv für mangelnde Einbeziehung in vorhergehenden Planungsphasen wirkt.“
Im Februar 2020 hat die Stadtverwaltung einen Entwurf für die Satzung des Behindertenbeirates vorgelegt , in der die Zusammensetzung des Gremiums und die grundlegende Arbeitsstruktur festgelegt wird. Aus unserer Sicht sind die Aufgabenbereiche, Pflichten und Recht jedoch in dem Satzungsentwurf zu vage gefasst. Aus diesem Grund haben wir einen Änderungsantrag eingebracht.
Klar definierte zentrale Aufgabe des Beirates soll es sein, den Stadtrat zu beraten und ihm Handlungsempfehlungen zu überreichen. In allen Fragen, die die Belange von Menschen mit Behinderung betreffen, soll dem Beirat bei einer bevorstehenden Beschlussfassung durch den Stadtrat ausreichend Gelegenheit gegeben werden, schriftlich zu den Sachverhalten Stellung zu nehmen.
In seiner Arbeit muss der Behindertenbeirat frei sein und soll eigene Arbeitskreise gründen können, in denen auch Betroffene oder Sachverständige gehört werden und mitarbeiten können, die nicht Mitglieder des Gremiums sind.
In der Zusammensetzung des Behindertenbeirates muss aus unserer Sicht angestrebt werden, dass eine ausgewogene Berücksichtigung der verschiedenen Formen von Behinderungen sowie eine paritätische Besetzung von Männern und Frauen erreicht wird. Insbesondere Letzteres ist in der Bearbeitung von Fragen der Mehrfachdiskriminierung notwendig.
Unserem Änderungsantrag zum Satzungsentwurf wurde am 24.06.2020 im Stadtrat zugestimmt.
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