Im Juni-Stadtrat brachte die Fraktion MitBürger & Die PARTEI einen Antrag zum sogenannten „Klimabonus“ ein. Dieser sollte ermöglichen, dass Jobcenter bei SBG II-Leistungsbeziehenden höhere Kaltmieten akzeptieren, wenn im Gegenzug die Heizkosten niedriger wären. Bisher wurden bei der Prüfung was „angemessene“ Kosten sind nämlich die Kaltmiete und die sogenannten „Kosten der Heizung“ vollkommen getrennt voneinander betrachtet. Der Klimabonus soll Leistungsbeziehenden somit ermöglichen besser sanierte Wohnungen zu beziehen, Vermietern einen größeren Spielraum hinsichtlich der energetischen Sanierung geben und angesichts steigender Energiekosten den städtischen Haushalt entlasten.
Die Stadtverwaltung empfahl in ihrer Stellungnahme vom 10.06.2022 jedoch, den Antrag abzulehnen. Der Grund: Der Antrag greife in den „übertragenen Wirkungskreis“ ein, läge damit außerhalb der Entscheidungsbefugnis des Stadtrates und sei deshalb unzulässig. Nun folgte jedoch die Kehrtwende: In ihrer zweiten Stellungnahme zum Antrag, der im Sozialausschuss gestern, nachdem er zuletzt vertagt worden war, erneut behandelt werden sollte, verspricht die Stadtverwaltung den Klimabonus einzuführen und dem Ausschuss im Dezember die Details zu präsentieren. Wie zudem aus der Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der Fraktion hervorgeht, soll die Vorstellung mit der Präsentation eines neuen „Schlüssigen Konzepts“ zur Ermittlung der Bedarfe für Wohnung und Heizung einhergehen. Somit könne der Antrag laut Verwaltung als „erledigt“ betrachtet werden. „Die Verwaltung ist manchmal auch lernfähig.“, resümierte die Beigeordnete für Soziales, Katharina Brederlow, dazu gestern im Ausschuss.
„Der Sinneswandel der Verwaltung ist für uns natürlich ein großer Erfolg.“, freut sich MitBürger-Stadträtin Regina Schöps und sagt weiter: „Vor allem aber ist es ein wichtiger Schritt für die Betroffenen und für die nachhaltige Ausrichtung des Sozialsystems in Halle. Den Betroffenen wird damit ein Stück mehr Teilhabe ermöglicht und Fehlanreize vermieden.“ Zur Überarbeitung des Schlüssigen Konzepts stellt sie fest: „Das Schlüssige Konzept war dank der Entwicklungen seit 2021 schon längst nicht mehr schlüssig. Dass es nun überarbeitet wird, ist nur folgerichtig und auch ein Erfolg unserer Arbeit.“