Einführung eines Gästebeitrags

Foto des Dorint Hotels in Halle (Saale)

STATUS

beschlossen

Halle ist Kultur-, Wissenschafts- und Sportstadt und vor allem eines: attraktiv. Deswegen kommen jedes Jahr knapp eine halbe Million Übernachtungen in den Beherbungsstätten in der Saalestadt zusammen. Wir glauben, es ist nur fair, Tourist*innen an den Kosten für die touristische Infrastruktur zu beteiligen.

Seit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes  2019 dürfen Kommunen in Sachsen-Anhalt sogenannte Gästebeiträge erheben. Konkret soll ein solche Gästebeitrag zur Deckung des Aufwandes unter anderem für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung und Unterhaltung ihrer touristischen Einrichtungen sowie für touristische Veranstaltungen dienen. Entsprechende Satzungen wurden inzwischen von mehreren Städten in Sachsen-Anhalt beschlossen. Gästebeitragssatzungen gibt es beispielsweise in Halberstadt, Thale, Harzgerode, Wittenberg und Naumburg.

Mit einer Gästebeitragssatzung könnte die Stadt künftig also eine anteilige Finanzierung des weiter steigenden Aufwandes für die touristische Infrastruktur erreichen. Die hiesige Abgabe soll nach der Dauer des Aufenthalts in der Stadt bemessen werden. Außerdem soll es Befreiuungen unter anderem für beruflich Reisende oder Kinder und Jugendliche geben. Bei der Erarbeitung der Satzung kann sich beispielsweise an der am 01.01.2023 in Kraft getretenen Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Naumburg (Saale) orientiert werden.

Die Satzung soll bis Ende des 2. Quartals 2024 erarbeitet werden. Ziel ist die Einführung des Gästebeitrags zum 01.01.2025.

Diese Initiative auf dem Bürgerinfoportal der Stadt Halle (Saale) einsehen.

Bild: HalleDorintCharlottenhof von Roland Unger, lizensiert unter CC BY-SA 4.0