STATUS
beschlossen
In der Gottesackerstraße entstand 1692/93 der zweite Jüdische Friedhof in Halle, auf dem bis 1870 Beisetzungen erfolgten. Im Jahr 1937 wurde der Friedhof von den Nationalsozialisten zerstört. Durch Mitglieder der Jüdischen Gemeinde konnten damals Grabsteine geborgen und auf den Jüdischen Friedhof in der Dessauer Straße verbracht werden. Die Fläche des ehemaligen Friedhofs wurde später überbaut.
Die Lage dieses ehemaligen Friedhofs ist den meisten Einwohnern der Stadt Halle nicht mehr bekannt. Bislang gibt es vor Ort keinen Hinweis auf den zerstörten Jüdischen Friedhof.
Die rückwärtige Umfassung der Grundstücke Wilhelm-Külz-Straße 22 und 23 grenzt westlich direkt an den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 197 „Charlottenstraße/ Gottesackerstraße/ Töpferplan“. An dieser Stelle soll in den kommenden Jahren ein neues Wohnquartier entstehen. Bei der möglicherweise erforderlichen Umgestaltung der Gottesackerstraße sollte der ehemalige Standort des zweiten Jüdischen Friedhofs als einem sehr wichtigen Ort der halleschen Stadtgeschichte berücksichtigt werden.
Deswegen setzen wir uns dafür ein, der Jüdischen Gemeinde zu Halle (Saale) die Einrichtung eines Gedenkortes am Standort des ehemaligen Jüdischen Friedhofs im Bereich der Grundstücke Wilhelm-Külz-Straße 22 und 23 vorzuschlagen und die Gemeinde bei der Umsetzung zu unterstützen.
Kartenausschnitt: Plan der Stadt Halle (Saale), Stadtvermessungsamt (1913 bearbeitet, 1936 berichtigt)
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