Leipzig hat eine, Erfurt hat eine, Lübeck und Rostock ebenso. Halle jedoch hat noch keine Gestaltungssatzung für ihre Altstadt. Das ist erstaunlich, denn unsere historische Altstadt blieb vom Krieg nahezu unversehrt und ist heute eines der größten Flächendenkmale in ganz Deutschland.
Geht man die Leipziger Straße vom Hauptbahnhof in Richtung Marktplatz entlang, trifft man auf ein buntes Durcheinander an Aufstellern, Schirmen und Außenbestuhlung. Dies entspricht aus unserer Sicht nicht dem Anspruch an einen attraktiven, qualitätsvollen Stadtraum. Eine Gestaltungssatzung kann diesen Zustand zugunsten eines harmonischen Gesamteindrucks und einer verbesserten Aufenthaltsqualität eindämmen. Neben der Festlegung des gestalterischen Rahmens für neue bauliche Anlagen hinsichtlich Dachform oder Fassadenfarbe, kann eine Gestaltungssatzung auch präzise Vorgaben zur Gestaltung von beispielsweise Werbeschildern, Markisen, Zäunen oder der Möblierung von Außenbereichen von Cafés und Restaurants machen. Bereits existierende Anlagen genießen dabei Bestandsschutz.
Bei der Erarbeitung einer solchen Satzung ist es essentiell, dass der hallesche Gestaltungsbeirat genauso wie betroffene Akteure wie die City-Gemeinschaft, Gewerbetreibende, Gastronomen sowie Immobilieneigentümer von Beginn an eingebunden werden. Darüber hinaus sollte ein Leitfaden als Arbeitshilfe zur Anwendung der Satzung entwickelt werden.
Zwar verfügt Halles Altstadt bereits über eine Erhaltungssatzung. Deren Blick ist jedoch eher in die Vergangenheit gerichtet und soll die unverwechselbare städtebauliche Identität bewahren. Eine Gestaltungssatzung hingegen zielt darauf ab, zudem die Weiterentwicklung unseres historischen Stadtzentrums in den Blick zu nehmen. Hier sehen wir Handlungsbedarf.