Die Stadt Halle (Saale) erfüllt als durch das Land Sachsen-Anhalt festgelegtes Oberzentrum eine wichtige Versorgungsfunktion für den Süden des Landes mit hoch qualifizierten und spezialisierten Einrichtungen und Arbeitsplätzen. In unserer Stadt ist die Martin-Luther-Universität ansässig, hier befinden sich beispielsweise Opernhaus, Theater, Museen und Sporteinrichtungen, ein Universitätsklinikum und weitere Schwerpunktkrankenhäuser sowie ein dichtes Netz von Einkaufsmöglichkeiten und eine gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur. Ein Oberzentrum, kurz gesagt, übernimmt also spezifische Funktionen der Daseinsvorsorge.
Die Stadt Halle (Saale) und ihre Funktionen als Oberzentrum Sachsen-Anhalts
Wie wir bereits in Teil 2 dieser Reihe zum Haushalt 2022 erörtert haben, ist für die Stadt Halle (Saale) auf der Einnahmenseite neben Steuereinnahmen vor allem die Zuweisung des Landes über das Finanzausgleichsgesetz entscheidend. Hier setzt das Land bislang keinen gesonderten Fokus auf eine Finanzierung von Oberzentrumsfunktionen über die gesetzlich festgeschriebene „auskömmliche“ Finanzierung kommunaler Aufgaben, wie sie auch den Landkreisen zusteht. Investitionsmittel für Infrastruktur und Stadtentwicklung werden als Pauschale an alle Gebietskörperschaften in gleicher Höhe ausgezahlt, obwohl davon auszugehen ist, dass der Bedarf in Oberzentren besonders hoch ist. Ein Vorteil aus dem Finanzausgleich durch das Land hat Halle als Oberzentrum also nicht.
Als kulturelles Oberzentrum für das südliche Sachsen-Anhalt erhält die Stadt Halle (Saale) allerdings Unterstützung in der Finanzierung der städtischen Theater, Oper und Orchester GmbH. Für das Jahr 2022 sind das 12,6 Mio. EUR. Vor dem Hintergrund des Konsolidierungsdrucks und der herausragenden Bedeutung des halleschen Kulturangebotes, das die Stadt insbesondere auch für die Bürgerinnen und Bürger des Saalekreises anbietet, ist diese Summe allerdings kaum auskömmlich. Das Umland wiederum ist durch fehlende Landesgesetzgebung nicht gehalten, sich an der Finanzierung des Kulturangebotes zu beteiligen, sondern ist reiner Nutznießer.
Anders sieht dies wiederum zum Teil im sozialen Bereich aus. Hier übernimmt die Stadt Halle (Saale) eine extrem wichtige Rolle als Gesundheitszentrum und hält Angebote und Dienstleistungen bereit, die beispielsweise im Saalekreis kaum oder gar nicht vorgehalten werden. Aus diesem Grund beteiligt sich der Saalekreis beispielweise mit der Finanzierung von Stellenanteilen von Beratungsstellen in der Sozial- und Jugendhilfeplanung. Die Stadt Halle (Saale) finanziert in der Erziehungsberatung 7,5 Stellen und der Saalekreis 2 Stellen. Auch die Suchtberatungsstellen werden durch den Saalekreis anteilig ko-finanziert. Hier finanziert der Landkreis 6 von 14 Stellen. Dadurch erhalten die Einwohnerinnen und Einwohner des Saalekreises kostenlosen Zugang zu den Leistungen der Suchtberatungsstellen am Standort Halle (Saale).
Die interkommunale Finanzierung im Bereich der Sozial- und Jugendhilfeplanung ist aus unserer Sicht ein gutes Beispiel dafür, wie die wichtigen Daseinsfürsorgefunktionen von Oberzentren sichergestellt werden können, ohne dass der städtische Haushalt über die Maßen beansprucht wird. Ziel muss sein, für die Bereitstellung anderer Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger genügend Mittel zur Verfügung stellen zu können. Hier sollte das Land auch in anderen Bereichen durch Gesetzgebung eine finanzielle Unterstützung zur Wahrnehmung von Oberzentrumsfunktionen anstoßen, um den Haushalt der Stadt Halle (Saale) zu entlasten. Davon sind wir allerdings noch weit entfernt.