Stadtrat und Kinderarzt Dr. Detlef Wend über die Zunahme der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen im Jahr 2020
Als Inobhutnahme bezeichnet man die vorläufige Aufnahme und Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen in einer Notsituation durch das Jugendamt. § 42 SGB VIII regelt dies. 2020 stieg die Zahl dieser letzten Maßnahme des Kinderschutzes in Sachsen-Anhalt um 11 % zum…