Aufgrund der Coronavirus-Pandemie mussten alle Gremiensitzungen zwischen dem 16. März und 29. April entfallen. Nachdem der Haushalt für das Jahr 2020 beschlossen wurde, fiel die Phase der eingeschränkten Arbeitsfähigkeit in die Zeit der Fördermittelentscheidungen. Glücklicherweise hatten der Jugendhilfeausschuss sowie der Sportausschuss bereits alle Entscheidungen getroffen. Der Kulturausschuss und der Sozial-, Gesundheits- und Gleichstellungsausschuss hingegen konnten diese Beschlüsse noch nicht fassen
Am 09. April hat Oberbürgermeister Dr. Wiegand eine Haushaltssperre erlassen. „Die Haushaltssperre darf in keinem Fall zu einer Reduzierung der Fördermittelauszahlungen führen“, stellt der Fraktionsvorsitzende Tom Wolter klar. Der Stadtrat hat dem Oberbürgermeister mit dem Haushaltsbeschluss einen Verfügungsrahmen für städtische Fördermittel vorgegeben. „Eine Unterschreitung der verabschiedeten Fördermittelbudgets würde zu großen Schäden bis hin zur Schließung von Einrichtungen führen. Halle braucht die Vielfalt an Trägern und Akteuren in der Kunst- und Kulturszene, dem Sport und im sozialen Bereich.“
Besonders im Bereich Soziales und Gesundheit hat der Oberbürgermeister gravierende Fördermittelkürzungen angekündigt. Dies betrifft in besonderem Maße Begegnungsstätten wie die Schöpf-Kelle in der Silberhöhe und die Suchtberatungsstellen der Stadt. „Wir erwarten mit Fortschreiten der Pandemie sogar einen höheren Bedarf in der Suchtberatung. Das würde bei gleichbleibender Förderung schon eine große Anstrengung der Beratungsstellen erfordern. Dass der Oberbürgermeister nun genau hier die Mittel kürzen will, ist grob fahrlässig“, so Dr. Regina Schöps, Mitglied im Sozialausschuss für die Fraktion MitBürger & Die PARTEI. „Das werden wir nicht mittragen und fordern ein klares Bekenntnis der Stadtverwaltung, dass die soziale Infrastruktur unserer Stadt nicht durch die Haushaltssperre beschädigt wird.“
Darüber hinaus fordert die Fraktion MitBürger & Die PARTEI ein Maßnahmenpaket, das die Aussetzung der Eigenmittelanteile als Voraussetzung für eine Förderung für die Jahre 2020/2021, einen Pacht- oder Mietverzicht der Stadt für Träger, die Immobilien oder Grundstücke von der Stadt nutzt, sowie einen Corona-Fonds für freie Kunst und Kultur umfasst.