Ende 2020 wurden die Sportparadies-Pläne begraben, der Abriss der Rohbauruine ist derzeit in vollem Gange. Auf dem direkt an der Saale gelegenen Areal im Böllberger Weg stellt der neue Investor einen Gebäudekomplex mit 49.000 Quadratmetern Wohn- und Gewerbefläche in Aussicht. Eine derart massive Bebauung ist gemäß des Anfang 2021 gefassten Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 208 vorgesehen. Laut diesem Beschluss wird die Festsetzung des Baugebietstyps „Urbanes Gebiet“ angestrebt.
Das Urbane Gebiet ermöglicht eine hohe und dichte Bauweise. Erst 2017 wurde diese Kategorie in die Baunutzungsverordnung (BauNVO) aufgenommen, um in innerstädtischen Lagen weiter zu verdichten und so die Knappheit an Wohnraum bei gleichzeitigem Mangel an Baufläche zu beheben. 80 % der Grundfläche dürfen in diesem Gebietstyp überbaut werden. Für eine Lage, wie sie sich im Böllberger Weg darstellt, wären in der Regel 40 % zulässig.
Unsere Fraktion sieht diese Planung kritisch, da es sich unserer Auffassung nach bei dem Plangebiet um keine innerstädtische Lage im Sinne dessen handelt, wofür der Gebietstyp Urbanes Gebiet konzipiert wurde. Zudem spielt das Problem der Wohnungsknappheit kaum eine Rolle in unserer Stadt. Dazu kommt: In einem Urbanen Gebiet ist großflächiger Einzelhandel mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche unzulässig. Der in den Plänen vorgesehene Vollsortimenter mit 1.900 Quadratmetern wäre demnach an eben dieser Stelle nicht umsetzbar. Die Verwaltung versucht dies nun zu umgehen, indem sie im Vorentwurf des Bebauungsplans auf einer direkt an das Urbane Gebiet angrenzenden Fläche ein Sondergebiet ausweist, in dem großflächiger Einzelhandel realisiert werden kann. Dieser Schritt zeigt überaus deutlich, dass dieses Projekt allein auf Gewinnmaximierung ausgerichtet ist.
Das daraus resultierende Risiko einer rechtlichen Angreifbarkeit des B-Plans ist aus unserer Sicht zu hoch. Daher setzen wir uns aktuell mit einem Antrag im Stadtrat dafür ein, dass das Maß der baulichen Nutzung deutlich nach unten korrigiert wird. Der Stadtrat sollte seiner Verantwortung für eine nachhaltige und integrierte Entwicklung unserer Stadt gerecht werden. Eine weitere durch Klageverfahren entstandene Investitionsruine an dieser Stelle muss unter allen Umständen vermieden werden.