Stellungnahme zum Verbot der Ausführung der Dienstgeschäfte des Oberbürgermeisters
Der Stadtrat ist laut Kommunalverfassung der Dienstvorgesetzte des Oberbürgermeisters. Als solcher hat er heute gemäß § 39 Beamtenstatusgesetz den Oberbürgermeister in Reaktion auf die Widersprüche in der Aufarbeitung der Impfaffäre zeitweilig das Führen der Dienstgeschäfte verboten. Das Verbot tritt mit…